Das Familienhaus ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII. Wir begleiten Mütter und Väter mit ihren Kindern, die eine tägliche, strukturierte und kontinuierliche Unterstützung benötigen, um eine dem Wohl der Kinder

 

angemessene Versorgung, Förderung und Erziehung zu gewährleisten. Wir unterstützen die Familie bei der Bewältigung des Alltags und der anstehenden Erziehungsaufgaben, bei der Lösung von Konflikten und Krisen innerhalb der Familie.

Bei uns sind Sie richtig

  • wenn Probleme in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder unüberwindbar erscheinen,
  • wenn Sie den Wunsch haben, mit Ihren Kindern weiter als Familie zusammen zu leben,
  • wenn sie Ihren Kindern eine gute oder bessere Zukunft bieten wollen,
  • wenn Sie die Bereitschaft haben, aktiv an einer Veränderung der familiären Situation mitzuwirken,
  • wenn Sie einen zeitlich befristeten (max. zwei Jahre) Umzug in das Familienhaus akzeptieren.

 

Bei uns haben Sie die Möglichkeit

  • eine separate Wohnung zu beziehen, die Sie mit Ihren Möbeln einrichten können,
  • als ganzes Familiensystem Verantwortung für Veränderung und Weiterentwicklung zu übernehmen,
  • rund um die Uhr in den Mitarbeiter*innen des Hauses Ansprechpartner zu finden,
  • täglich Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Alltags mit Kindern in Anspruch zu nehmen,
  • mit anderen Eltern in Austausch zu treten,
  • Ihr Wissen und Ihre Kenntnisse durch das Angebot von Einzelgesprächen und Gruppenveranstaltungen möglicherweise zu erweitern.

 

Auf der Basis einer wertschätzenden, ressourcenorientierten Grundhaltung arbeiten die einzelnen Mitarbeiter*innen  spezifiziert entsprechend der jeweiligen Leistungsbereiche des Hauses, teilweise mit Zusatzqualifikationen in den Bereichen systemischer Beratung und Familientherapie, Video gestützte Beratung nach Marte – Meo,  Psychodrama , der Gestaltung von Elternkursen " Kinder fairstehen" (vom SMS Sachsen evaluierter Elternkurs des Fairbund Leipzig),  "Familienkonfernz" nach T. Gordon und " Elternbegleiter " im Rahmen des Bundesprogrammes "Elternchance ist Kinderchance".

Für jede Familie steht eine Sozialpädagog*in als Bezugsbetreuer*in zur Verfügung, die den Anforderungen an eine insofern erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII entsprechen.

Häufige Fragen

Was muss ich tun, wenn ich mit meinen Kindern bzw. meiner Familie bei Ihnen einziehen möchte?

Bitte wenden Sie sich an Ihre_n Ansprechpartner_in im Jugendamt und schildern Sie Ihren Wunsch, die Hilfe des Familienhauses in Anspruch nehmen zu wollen. Ein Einzug in unser Haus kann erst dann stattfinden, wenn das Jugendamt ( der für Sie zuständige ASD Ihres Stadtteils) diese Form der Hilfe gewährt und als angemessen einschätzt. Wir sind sehr gern bereit, Ihnen unser Haus und unser Angebot an Unterstützung im Vorfeld vorzustellen.

Können wir unsere Sachen mitbringen, wenn wir zu Ihnen ziehen?

Wir stellen für Sie unmöblierte Wohnungen unterschiedlicher Grössen zur Verfügung. Die Wohnungen haben seperate Zugänge, so dass Sie als Familie darin leben können wie in Ihrem bisherigen eigenem Wohnraum.

Dürfen mich meine Familie/ meine Freunde besuchen, wenn ich bei Ihnen wohne?

Innerhalb unserer Betreuungsvereinbarung werden wir mit Ihnen gemeinsam besprechen, welche Besucherregelung es in unserem Haus gibt. Besuche sind jedoch grundsätzlich erlaubt und auch erwünscht.

Darf ich Haustiere mit ins Familienhaus bringen?

Leider nein. Wir möchten mit Ihnen die Zeit im Familienhaus  nutzen, um das Zusammenleben von Ihnen mit Ihren Kindern zu stärken und je nach Bedarf zu verändern. Die Pflege und Fürsorge für Haustiere stellt eine zusätzliche Anforderung an Sie dar, die in unserem Haus noch warten muss.  

Kann ich gleich einziehen?

Wir haben 3 Plätze zur Verfügung – davon muss einer frei sein.  Um entscheiden zu können, ob wir die geeignete Hilfeform für Sie sind, werden Sie und Ihre bisherigen Helfer bzw. die zuständige Jugendamtsmitarbeiter*in zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Danach treffen wir innerhalb des Teams die Entscheidung, ob wir Sie ausreichend unterstützen können oder eine andere Hilfeform empfehlen.

Kann ich woanders übernachten oder z.B. über das Wochenende in den Urlaub fahren?

Übernachtungen außerhalb des Familienhauses oder auch Urlaub über das Wochenende sind grundsätzlich erlaubt, wenn Sie sicher in einer Umgebung aufhalten, die für Sie und Ihre Kinder ausreichend sicher und den Bedürfnissen Ihrer Kinder entsprechend sind. Wir werden Sie bitten, mit uns und auch den für Sie zuständigen Jugendamtsmitarbeiter*innen darüber zu sprechen.

Bekomme ich meinen Lebensunterhalt vom Familienhaus eingeteilt?

Nein. Den Lebensunterhalt bestreiten Sie durch Ihre eigene Arbeitsleistung bzw. Ausbildungsentlohnunge oder durch den Bezug von Leistungen nach SGB XII (ALG 1 oder ALG 2). Auch das Kindergeld bleibt in Ihrer Verwaltung.

Fachinformationen

Das Familienhaus ist eine Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII für Familien mit minderjährigen Kindern

  • in akut oder dauerhaft belasteten Lebenssituationen bzw. in Multiproblemlagen,
  • in Krisen, die durch eine Hilfe in ambulanter Form nicht zu bewältigen sind,
  • bei denen eine Trennung von einzelnen Familienmitgliedern unmittelbar bevorzustehen droht bzw. die Rückführung von Kindern geplant ist.

Der Aufenthalt nach §27 SGB VIII ist eine Jugendhilfemaßnahme und bedarf eines Antrages der Familie auf Hilfe zur Erziehung beim örtlich zuständigen Jugendamt. Mindestens ein Elternteil muss mit Beginn der Hilfe volljährig sein.

Das Familienhaus bietet sozialpädagogische, erzieherische und hauswirtschaftliche Grundleistungen in Form von Beratung, Anleitung und Unterstützung, die grundsätzlich auf den Erhalt bzw. die Wiederherstellung des Familiensystems zielen.

Auf der Grundlage eines stabilen Beziehungsangebotes sollen die Fähigkeiten in der Alltagsbewältigung und Problemlösung wiedergewonnen und gestärkt werden. Die Eigenkräfte der Familie werden stabilisiert, ihre Selbsthilfekräfte angeregt und gefestigt. Handlungsziele können dabei sein:

  • Verbesserung der Kompetenzen in alltagspraktischen Bereichen
  • Sicherung der materiellen Grundversorgung der Familien
  • Entwicklung erzieherischer Handlungskompetenz der Eltern
  • Stärkung sozialer, förderlicher Netzwerke und Erkennen von Ressourcen

 

  • Stärkung der Familienbeziehungen, Stärkung der personalen und sozio-emotionalen Kompetenzen der Eltern
  • Verbesserung der Möglichkeiten zur Entwicklung und Förderung der Kinder innerhalb der Familie
  • Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung durch Wahrnehmung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII
  • Erarbeitung von nachhaltigen Konfliktlösestrategien

Als intensiv betreute, stationäre  Wohnform steht das Team den Familien mit  Betreuungszeiten von 6.00 – bis 22.00 Uhr in der Woche zur Verfügung. Am Wochenende kann bei Bedarf die Rufbereitschaft in Anspruch genommen werden. Die Nächte werden von Mo. -  So. in Form der Nachtanwesenheitsbereitschaft begleitet.

Das Familienhaus bietet 5 separate unmöblierte Wohneinheiten mit Küche und Bad. Die Wohnungen eigenen sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Größen für 2 bis max. 6 Personen. Ein Garten steht den Bewohner*innen zur gemeinsamen Nutzung und Gestaltung zur Verfügung. Im Erdgeschoß befinden sich neben einem Beratungsraum ein Gemeinschaftsraum, der für die Gruppenveranstaltungen als auch für Freizeitpädagogische Angebote bereit steht.

Das Familienhaus befindet sich in Dresden – Weißig, einem grünen Stadtteil im Schönfelder Hochland am Stadtrand Dresdens. Die Anbindung an den Dresdner Personennahverkehr und auch an die Regionalen Verkehrsverbände ermöglichen gute Einkaufsmöglichkeiten im näheren Umfeld.

In der Wohnumgebung gibt es Spielplätze und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sowie Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen informellen Institutionen für die Eltern.