Eine Entlassungsbegleitung soll jugendliche und heranwachsende Strafgefangene während der Haftzeit unterstützen,

in der Vorbereitung auf ihre Haftentlassung und nach der Haftzeit bei der Umsetzung eines straffreien Lebens.

Bei uns sind Sie richtig

Sie verbüßen derzeit eine Jugendstrafe in einer sächsischen Haftanstalt und wünschen sich Unterstützung beim Übergang von der Haft in die Freiheit?  Wir begleiten Sie bei der Gestaltung des Übergangs durch

  • Vermittlungs- und Begleitungsarbeit zur Klärung der Wohnsituation, zur Umsetzung sozialrechtlicher Ansprüche, zur Entwicklung einer beruflichen Perspektive, zum Aufbau eines Unterstützungsnetzwerkes
  • Unterstützung bei der selbständigen Organisation des Lebens, beim Aufbau einer Alltagsstruktur, bei der Regelung lebenspraktischer Angelegenheiten

Bei uns haben Sie die Möglichkeit

Wir beraten und begleiten in allen Bereichen, die mit der Entlassungsbegleitung im Zusammenhang stehen. Diese sind zum Beispiel die Vorbereitung der Haft, d.h. Klärung der Wohn- und Finanzsituation. Auch nach der Haftentlassung begleiten wir weiter, um langfristig eine neue gesicherte Lebens- und Berufsperspektive zu entwickeln.

 

Wir arbeiten seit 2006 mit der Jugendgerichtshilfe und weiteren Trägern in Dresden zusammen. Gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe und den Betroffenen erarbeiten wir die individuellen Bedarfe und Hilfeinhalte und setzen diese um.

Im Laufe der Jahre sammelten wir viele Erfahrungen in der Arbeit mit straffällig gewordenen Asylsuchenden und können dabei auf ein tragfähiges und arbeitsfähiges Netzwerk zurück greifen.

Häufige Fragen

Wie verläuft die Hilfe?

Gemeinsam vereinbaren wir mit der Jugendgerichtshilfe, an welchen Zielen gearbeitet werden soll. (beispielsweise Wohnung finden, Finanzen klären) und bereiten die Entlassung vor. Dabei begleiten wir bei Bedarf auch zu Ämtern und Behörden.

Bleibt das was ich sage unter uns, oder erfährt der Richter davon?

Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht. D.h. alles Besprochene bleibt unter uns. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, diese besprechen wir persönlich.

Ist die Entlassungsbegleitung freiwillig?

Ja. Sie möchten in Ihrem Leben etwas verändern und wir unterstützen Sie dabei.

Wie lange dauert eine Entlassungsbegleitung?

Die Entlassungsbegleitung beginnt schon während der Haftzeit und endet, wenn Ihre Ziele erreicht sind und/oder Sie keine Bedarfe mehr formulieren. Vorgesehen ist eine maximale Dauer von 12 Monaten.

Fachinformationen

Die Entlassungsbegleitung stellt im Rahmen der durchgehenden Betreuung der Jugendgerichtshilfe Dresden ein sozialpädagogisches Angebot im Übergang vom Jugendstrafvollzug in die Freiheit dar.

Aufgabe der Entlassungsbegleiter*in ist es, mit dem zu begleitenden jungen Menschen die Entlassung aus der Haft vorzubereiten und ihn bei der Integration in das Leben außerhalb der Strafvollzugsanstalt bedarfsgerecht zu unterstützen. Neben der Absicherung der existentiellen Lebensvoraussetzungen wie Wohnungssuche und finanzielle Sicherstellung kommt dabei der beruflichen Integration eine besondere Bedeutung zu.

Die Ausgestaltung der Entlassungsbegleitung stützt sich auf den individuell zu erstellenden Integrationsplan und die Kooperation mit dem Sozialen Dienst der Jugendstrafanstalt, der Jugendgerichtshilfe und dem Sozialen Dienst der Justiz/Bewährungshilfe.

Voraussetzung  für eine Entlassungsbegleitung ist, dass nach der Entlassung der Hauptwohnsitz in Dresden gewählt wird.

Das Angebot richtet sich vor allem an die Inhaftierten und Entlassenen, denen keine Angehörigen oder Bezugspersonen zur Verfügung stehen, welche sie unterstützen.

Die Entlassungsbegleitung beginnt schon im Strafvollzug und kann je nach Bedarf einen Zeitraum bis zu 12 Monaten nach der Haftentlassung umfassen.