Eine Betreuungsweisung ist eine intensive Einzelfallhilfe für Jugendliche und Heranwachsende. Gemäß § 10 JGG wird diese durch das Gericht als Weisung auferlegt. Es besteht auch die Möglichkeit eine freiwillige Betreuungsweisung in Rücksprache mit der Jugendgerichtshilfe anzunehmen.

Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt gerieten, können vom Gericht zu einer Betreuungsweisung angewiesen werden. Wir unterstützen und begleiten Sie dabei.

Bei uns sind Sie richtig

Wenn Sie zwischen 14 und 21 Jahren sind und vom Gericht zu einer Betreuungsweisung beauflagt wurden. Oder wenn sie im Vorfeld einer anstehenden Gerichtsverhandlung präventiv Unterstützung annehmen möchten.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit

Wir beraten und begleiten in allen Bereichen, die mit der Betreuungsweisung im Zusammenhang stehen. Zum Beispiel bei der Umsetzung der gerichtlichen Auflagen, wie Sozialstunden; bei Ämterfragen; bei der Wohnungssuche; Klärung der Finanzen; Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive.

 

Wir arbeiten seit 2006 mit der Jugendgerichtshilfe und weiteren Trägern in Dresden zusammen. Gemeinsam mit der Jugendgerichtshilfe und den Betroffenen erarbeiten wir die individuellen Bedarfe und Hilfeinhalte und setzen diese um.

Zudem sammelten wir im Laufe der letzten Jahre viele Erfahrungen in der Arbeit mit straffällig gewordenen Asylsuchenden und können dabei auf ein tragfähiges und arbeitsfähiges Netzwerk zurück greifen.

Häufige Fragen

Wie verläuft die Hilfe?

Gemeinsam vereinbaren wir mit der Jugendgerichtshilfe, an welchen Zielen gearbeitet werden soll. (beispielsweise Wohnung finden, Finanzen klären) und in gemeinsamen Terminen bearbeiten wir das. Dabei begleiten wir bei Bedarf auch zu Ämtern und Behörden.

Bleibt das was ich sage unter uns, oder erfährt der Richter davon?

Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht. D.h. alles Besprochene bleibt unter uns. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, diese besprechen wir persönlich

Ist die Betreuungsweisung freiwillig?

Ja und nein.

Wenn die Betreuungsweisung als Auflage vom Gericht gestellt wurde, ist sie nicht freiwillig. D.h. die Mitarbeit ist geboten und vereinbarte Absprachen/Termine sind einzuhalten.

Wenn die Betreuungsweisung präventiv ist, dann ist sie freiwillig.

Wie lange dauert eine Betreuungsweisung?

In der Regel wird eine Dauer von 3-6 Monaten vereinbart. Bei Bedarf ist eine Verlängerung möglich.

Fachinformationen

Jugendliche und Heranwachsende die vom Jugendgericht gemäß §10 JGG zu einer Betreuungsweisung angewiesen wurden, werden von uns als Betreuungshelfer*innen bei der Erfüllung dieser Auflage unterstützt und begleitet.

Eine Betreuungsweisung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate. Sie kann auch präventiv, also freiwillig, erfolgen.

Bei der Entwicklung und Umsetzung der individuellen Hilfeinhalte arbeiten wir eng mit der Jugendgerichtshilfe Dresden zusammen.

Vorrangige und häufige Inhalte einer Betreuungsweisung sind:

  • die Befähigung zukünftig ein eigenverantwortliches Leben frei von Straftaten zu führen
  • die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen
  • Auseinandersetzung mit dem bisherigen strafbewehrten Taten
  • Klärung der finanziellen Situation
  • Klärung der Wohnsituation
  • Klärung der beruflichen Perspektive
  • Erweitern sozialer Kompetenzen
  • Begleitung, Anleitung und Unterstützung in lebenspraktischen Fragen