Wir begleiten Jugendliche mit Betreuungsweisung nach §10 JGG und unterstützen sie bei der sozialen Integration und der Erfüllung gerichtlicher Auflagen. Dabei fördern wir individuelle Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
Sind Jugendliche und Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten, kann das Gericht diesen gemäß §10 JGG eine Betreuungsweisung auferlegen.
Hierbei handelt es sich um eine intensive Einzelfallhilfe. Mit der*dem Betreuungshelfer*in stellt das Gericht den jungen Menschen eine Begleitung an die Seite, die ihn*sie bei der Entwicklung in der sozialen Integration und in der Absicherung existenzieller Lebensgrundlagen unterstützen soll.
Es besteht auch die Möglichkeit eine freiwillige Betreuungsweisung in Rücksprache mit der Jugendhilfe im Strafverfahren anzunehmen.
Bei uns sind Sie richtig
…wenn Sie zwischen 14 und 21 Jahren alt sind und vom Gericht zu einer Betreuungsweisung beauflagt wurden. Wir unterstützen Sie ebenfalls, wenn Sie im Vorfeld einer anstehenden Gerichtsverhandlung präventiv Unterstützung annehmen möchten.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit
Wir beraten und begleiten in allen Bereichen, die mit der Betreuungsweisung im Zusammenhang stehen. Zum Beispiel bei der Umsetzung der gerichtlichen Auflagen, wie Sozialstunden, bei Ämterfragen, bei der Wohnungssuche, Klärung der Finanzen oder der Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive.
Das Team und die Arbeitsansätze
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Maik Münster B.A. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge (FH), M.B.A. Sozialmanagement, Systemischer Berater (DGsP) -
Celine Barß B.A. Sozialarbeiterin (FH)
Wir arbeiten seit 2006 mit der Jugendhilfe im Strafverfahren und weiteren Trägern in Dresden zusammen. Gemeinsam mit der Jugendhilfe im Strafverfahren und den Betroffenen erarbeiten wir die individuellen Bedarfe und Hilfeinhalte und setzen diese um.
Zudem sammelten wir im Laufe der letzten Jahre viele Erfahrungen in der Arbeit mit straffällig gewordenen Asylsuchenden und können dabei auf ein tragfähiges und arbeitsfähiges Netzwerk zurückgreifen.
Häufige Fragen
Gemeinsam vereinbaren wir mit der Jugendhilfe im Strafverfahren, an welchen Zielen gearbeitet werden soll. Dies kann beispielsweise das Finden einer Wohnung oder die Klärung der Finanzen sein. In den Terminen mit den Betroffenen bearbeiten wir diese Ziele dann. Dabei begleiten wir bei Bedarf auch zu Ämtern und Behörden.
Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht. D.h. alles Besprochene bleibt unter uns. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, diese besprechen wir persönlich.
Ja und nein.
Wenn die Betreuungsweisung als Auflage vom Gericht gestellt wurde, ist sie nicht freiwillig.
In der Regel wird eine Dauer von 3-6 Monaten vereinbart. Bei Bedarf ist eine Verlängerung möglich.
Fachinformationen
Jugendliche und Heranwachsende die vom Jugendgericht gemäß §10 JGG zu einer Betreuungsweisung angewiesen wurden, werden von uns als Betreuungshelfer*innen bei der Erfüllung dieser Auflage unterstützt und begleitet.
Eine Betreuungsweisung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate. Sie kann auch präventiv, also freiwillig, erfolgen.
Bei der Entwicklung und Umsetzung der individuellen Hilfeinhalte arbeiten wir eng mit der Jugendhilfe im Strafverfahren zusammen.
Vorrangige und häufige Inhalte einer Betreuungsweisung sind:
- die Befähigung zukünftig ein eigenverantwortliches Leben frei von Straftaten zu führen
- die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen
- Auseinandersetzung mit den bisherigen strafbewehrten Taten
- Klärung der finanziellen Situation
- Klärung der Wohnsituation
- Klärung der beruflichen Perspektive
- Erweitern sozialer Kompetenzen
- Begleitung, Anleitung und Unterstützung in lebenspraktischen Fragen
Telefonsprechzeiten
Unser Sekretariat ist zu folgenden Telefonzeiten erreichbar:
- Montag:
- 9-12 Uhr
- Dienstag:
- 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
- Mittwoch:
- 13 - 16 Uhr
- Donnerstag:
- 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
- Freitag:
- 9-12 Uhr
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