Hilfen zur Erziehung

Der Fachbereich "Hilfen zur Erziehung" umfasst ambulante und stationäre Angebote erzieherischer Hilfen.

In diesen Angeboten können Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Alleinerziehende und Familien in verschiedenen Settings und in unterschiedlicher Intensität Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags und ihrer Erziehungsaufgaben finden.

Übergreifende Zielstellungen der Hilfen zur Erziehung sind die Stärkung der Ressourcen und Selbsthilfepotentiale sowie die Festigung bzw. Wiedergewinnung der Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung und Problemlösung der Klient*innen.

Zum Fachbereich gehören alle nachfolgenden Projekte:

Fachbereichleiterin

Name:
Heike Wagner
Dipl.-päd.
Tel:
0351-8023533
Fax:
0351-8048460
Email:
heike.wagner@malwina-dresden.de
Fachbereich Hilfen zur Erziehung: Heike Wagner
Heike Wagner

Projekte des Fachbereiches

Familienhaus

Familienhaus

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Das Familienhaus ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung (nach §27 SGB VIII) für Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende, in der die Eltern aufgrund ihrer Persönlichkeits­entwicklung und aufgrund dysfunktionaler  Werte­haltungen und Erziehungs­muster Kindes­wohl­gefährdungen verursachen und daher der täglichen, strukturierten Unter­stützung im stationären Setting bedürfen, um schrittweise und kontinuierlich eine dem Wohl der Kinder angemessene Versorgung, Förderung und Erziehung zu erlernen und dauerhaft umsetzen zu können.

Mutter-Kind-Haus

Mutter-Kind-Haus

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Das Mutter-Kind-Haus ist eine vollstationäre Jugend­hilfemaß­nahme nach § 19 SGB VIII. Gemäß des § ist das Alter des jüngsten aufge­nommenen Kindes (max. 6 Lbsj.) aus­schlag­gebend für eine Auf­nahme.

Für die Aufnahme ist ein bewilligter HzE-Antrag nötig.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gern die aktuelle LBS und den aktuellen Kostensatz.

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

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Wir leisten ambulante Hilfen zur Erziehung nach §§30, 31, 35, 41 SGB VIII. Unser Schwer­punkt liegt in einer ressourcen­orientierten und wert­schätzenden Heran­gehensweise und Zusammen­arbeit mit den KlientInnen.

Betreutes Mutter-Vater/ -Kindwohnen

Betreutes Mutter-Vater/ -Kindwohnen

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Alleinerziehende Eltern erhalten Unter­stützung in erzieher­ischen Fragen und in der Bewältigung des Alltags mit ihrem/­ihren Kind/Kindern. Das Angebot gemäß §19 SGB VIII ist geeignet für Allein­erziehende mit bis zu zwei Kindern, wobei ein Kind unter 6 Jahren ist.

Betreuungsweisung

Betreuungsweisung

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Eine Betreuungsweisung ist eine intensive Einzelfallhilfe für Jugendliche und Heranwachsende. Gemäß § 10 JGG wird diese durch das Gericht als Weisung  auferlegt.

Entlassungsbegleitung

Entlassungsbegleitung

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Die Entlassungsbegleitung soll jugendliche und heranwachsende Strafgefangene unterstützen in der Vorbereitung auf ihre Haftentlassung.

Spotlight - Projekt für straffällig gewordene Kinder und Jugendliche

Spotlight - Projekt für straffällig gewordene Kinder und Jugendliche

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Spotlight ist eine intensive Einzelfallhilfe­ für Kinder und Jugendliche, die durch­ Straftaten in Erscheinung traten/treten und ­Unterstützung benötigen,­ ihre individuelle Situation­ zu verändern.